Warum Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen
Wenn eine Kasse mit dem Gesundheitsfonds-Geld nicht auskommt
Krankenkassen müssen Zusatzbeiträge verlangen, wenn ihnen das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Der Zusatzbeitrag wird ausschließlich vom Krankenkassen-Mitglied bezahlt. Der Arbeitgeber wird daran nicht beteiligt.
Die Beiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen fließen zunächst an den Gesundheitsfonds. Aus diesem gemeinsamen Topf erhalten die Krankenkassen nach einem komplizierten Verfahren Geld. Wie viel die Krankenkassen-Mitglieder verdienen, spielt keine Rolle mehr. Es geht vielmehr um einen Ausgleich der Risikostruktur jeder Krankenkasse.
Zusatzbeiträge muss eine Krankenkasse erheben, wenn ihr die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um alle Ausgaben zu bezahlen. Der Zusatzbeitrag wird jeweils zur Hälfte vom Krankenkassen-Mitglied bezahlt und dessen Arbeitgeber bezahlt.
Steigende Ausgaben im Gesundheitssystem werden weitgehend über den Zusatzbeitrag der Krankenkassen-Mitglieder finanziert - von etwaigen Mehreinnahmen durch steigende Löhne und Gehälter abgesehen.
Bis 2011 galt, dass der allgemeine Krankenkassen-Beitragssatz erhöht werden muss, wenn die Einnahmen des Gesundheitsfonds weniger als 95 Prozent der Ausgaben der Krankenkassen im laufenden und dem Folgejahr decken. Diese Regelung wurde ab 2011 gestrichen.
Wenn ein Zusatzbeitrag verlangt wird, müssen fast alle Krankenkassen-Mitglieder den Zusatzbeitrag bezahlen. Mitversicherte Ehepartner und Kinder zahlen nichts. Für viele andere gesetzlich Versicherten bedeutet die Erhöhung des Zusatzbeitrags: Zahlen oder eine Sonderkündigung einreichen.