Freiwilliges Soziales Jahr: Zusatzbeitrag zahlt der Träger
Gesundheitsreform entlastet FSJler
Ich mache ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer Einrichtung für behinderte Menschen. Dafür erhalte ich ein Taschengeld von 195 Euro. Muss ich den Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder eine Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen, müssen Sie den Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres sind wie Arbeitnehmer versichert und müssen eine eigene Krankenkassen-Mitgliedschaft beantragen. Den Zusatzbeitrag trägt der Arbeitgeber.
