
Einen Zusatzbeitrag verlangen Krankenkassen von ihren Mitgliedern, wenn sie mit den Mitteln nicht auskommen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Führt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein oder ändert ihn, steht ihren Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und in Prozent ausgedrückt. Das heißt: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Während der allgemeine Beitragssatz weiterhin von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte bezahlt wird, wird der Zusatzbeitrag alleine von den Arbeitnehmern getragen.
Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder über die Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags schriftlich. Den Mitgliedern steht es dann frei, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln.
Bundesweit geöffnete Krankenkassen mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag
Krankenkasse | Zusatz- beitrag 2016 | Beitrags- satz 2016 | Zusatzbeitrag Änderung 2015/16 | Info |
hkk | 0,59 % | 15,19 % | + 0,19% | Info anfordern |
BKK firmus | 0,6 % | 15,2 % | unverändert | Info anforden |
IKK gesund plus | 0,6 % | 15,2 % | unverändert | Info anfordern |
Hier finden Sie alle Krankenkassen und ihre Zusatzbeiträge...