Höhe und Berechnung des Zusatzbeitrags
Krankenkassen setzen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe fest
Der Zusatzbeitrag wird als Prozentsatz ausgewiesen und erhoben. Jedes Krankenkassen-Mitglied, das eigene Beiträge entrichtet, muss den Zusatzbeitrag zahlen.
Wie und in welcher Höhe der Zusatzbeitrag erhoben wird, wird in der Satzung der Krankenkasse geregelt. Dabei kann die Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrags selbst festlegen.
Der Termin, bis zu dem der Zusatzbeitrag bezahlt werden muss, wird als Termin der Fälligkeit bezeichnet. Mindestens vier Wochen vor dem ersten Fälligkeitstermin informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder über den Zusatzbeitrag. Bis zu diesem Termin hat das Mitglied dann ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn die Krankenkasse mit dem Zusatzbeitrag nicht auskommt, muss sie den Zusatzbeitrag höher ansetzen. Auch in diesem Fall erhalten die Krankenkassen-Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.