Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag
Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich begrenzt
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt. Sie können kündigen, bevor die erste Zusatzbeitragszahlung fällig ist.
Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag
Die Sonderkündigung ist ein zeitlich begrenztes Recht jedes Mitglieds einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Sonderkündigung muss bis zum Datum der Fälligkeit der ersten Zahlung des Zusatzbeitrags der Krankenkasse tatsächlich vorliegen. Im Gegensatz zur "normalen" Kündigung steht dieses Recht auch denjenigen zu, die vor weniger als zwölf Monaten der Krankenkasse beigetreten sind.
Wer innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kündigt, muss dennoch bis zur Wirksamkeit der Kündigung zahlen. Die Sonderkündigung führt nicht zu einer sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft. Man bleibt bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung Mitglied der alten Krankenkasse, dann erfolgt der Wechsel in die neue Krankenkasse. Über den ersten Zahlungstermin informieren die Krankenkassen ihre Mitglieder mindestens einen Monat vorher schriftlich.
Für eine Sonderkündigung gibt es keine besonderen Formerfordernisse. Im Kündigungsschreiben sollten, neben persönlichen Daten wie Name und Adresse, die Versicherungsnummer sowie das Geburtsdatum angegeben sein. Als Kündigungsdatum reicht die Angabe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Muster für Kündigungsschreiben bietet das Internetportal krankenkassen.de.